"Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig"
Jahreslosung 2012
Das Jahr der Kirchenmusik 2012
Zum Jahr der Kirchenmusik hat die Landeskirche einen kleinen Clip produziert
Herzlich Willkommen!
Auf diesen Seiten können Sie vieles über die Arbeit des Schuldekanats erfahren und sich über Bewährtes und Neues im Bildungsangebot der Religionspädagogik informieren.
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Ihr
Walter Vehmann
Bericht Schulbesuche an Allgemeinbildenden Gymnasien und in der Badischen Landeskirche 2006 – 2012
1. Die Schulbesuche und ihr organisatorischer Rahmen

Nach Ordnung unserer Landeskirche (Verordnung über die Schulbesuche an öffentlichen und privaten Schulen im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 26.Mai 1987 [GVBl.S.55]) werden Schulbesuche an Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen durch den EOK oder dessen Beauftragte durchgeführt. Derzeit sind mit dieser Aufgabe zwei Personen – Frau Diecke für den Süden der Landeskirche und Frau Metzger-Fallscheer für den Norden – betraut. Der Schulbesuch gliedert sich in Unterrichtsbesuche mit anschließendem beratendem Gespräch, jeweils einem Gespräch mit der Schulleitung und der Fachschaft. Die Unterrichtsbesuche sollen „ein helfender Dienst sein“. „Sie dienen nicht der Beurteilung des einzelnen Lehrers.“ (Vgl. die Durchführungsbestimmungen zur Schulbesuchsordnung vom 26. Mai 1987 [GVBl. S.56]) Die Gespräche mit den Schulleitungen und der Fachschaft dienen dem gegenseitigen Austausch und können Impulse für eine weiterführende Arbeit sein.
2. Daten zu ausgewählten Kirchenbezirken (Beispiele)

Über den Religionsunterricht erreichen wir nahezu flächendeckend die Kinder und Jugendlichen unserer Landeskirche.
Die Zahl der vom evangelischen Religionsunterricht abgemeldeten Schülerinnen und Schüler ist im Verhältnis nach wie vor gering, obwohl Religionsunterricht das einzige Schulfach ist, das aus Schülersicht eine Alternative (Ethikunterricht) hat.
Die Zahl der nicht evangelisch Teilnehmenden ist in jedem Fall höher als die Zahl der Abgemeldeten. D. h. im Religionsunterricht erreichen wir viele ungetaufte Kinder und Jugendliche, die bereit sind sich mit Fragen des Glaubens und ethischen Fragestellungen auseinander zu setzen.
3. Die Gespräche mit den Schulleitungen
Kontakt, Gespräche, Atmosphäre
Die Mehrzahl der Schulleitungen war offen für den Kontakt mit der Kirche. Die Atmosphäre war überwiegend positiv, freundlich und interessiert. Ausnahmen in beide Richtungen bestätigen die Regel: von der gnädigen Gewährung einer halben Stunde mit widerwilliger Begrüßung bis zu einem herzlichen Willkommen, in dem der Schulleiter betonte, dass der kirchliche Schulbesuch ein wichtiges Signal kirchlicher Präsenz an den Schulen ist: „Kirche darf sich nicht wegducken!“
Versorgung
Die Versorgung mit Deputatsstunden nahm in allen Gesprächen einen breiten Raum ein. Die Zusammenarbeit mit den Schuldekaninnen und Schuldekanen wurde von den Schulleitungen durchweg positiv bewertet. Kirchliche Kräfte mit vollem Deputat (25 Stunden) sind in den meisten Fällen nicht an einer Schule allein einsetzbar. Die Absprachen zwischen zwei (oder auch drei) Schulen sind mitunter mühsam und erschweren die Gestaltung des Stundenplanes. Viele Schulleitungen sind jedoch dankbar einen Pfarrer oder eine Pfarrerin an der Schule zu haben. Dass mitunter Pfarrer mit Problemen im „persönlichen Umgang“ an die Schule versetzt werden, wird äußerst kritisch angemerkt.
Das Fach Evangelische Religion
Von der Mehrzahl der Schulleitungen wird das Fach Religion ausdrücklich Wert geschätzt als Fach, in dem christliche Werte oder, allgemeiner formuliert, ethische Werte vermittelt werden.
Die Religionslehrkräfte
Das Engagement zahlreicher Religionslehrkräfte über den Fachunterricht hinaus wird überaus positiv bewertet. Besonders würdigten die Schulleitungen die Mitarbeit bei der Schulentwicklung, im Personalrat und der Organisation der Sozialpraktika. Die Religionslehrkräfte werden geschätzt als kompetente und engagierte Kollegen und Kolleginnen, die sich für die Schule einsetzen. Zahlreiche Schulleitungen äußerten ihr Unverständnis darüber, dass kirchlichen Lehrkräften für das außerunterrichtliche Engagement kaum Deputatsstunden gegeben werden können. Oft wurde nach einer Möglichkeit gefragt, den besonderen Einsatz der Lehrkräfte, entsprechend den staatlichen Leistungsstufen, zu honorieren.
Akzeptanz der Gottesdienste
Die Mehrzahl der Schulleitungen trägt die überwiegend ökumenischen Gottesdienste mit. Für einige sind sie integrativer Bestandteil der Schulkultur und werden dem sozialen Profil zugeordnet. Betont wird vor allem der Aspekt Gemeinschaft – Gottesdienst als Ausdruck gelebten Glaubens wird nicht benannt.
Konfirmandenunterricht und freier Mittwochnachmittag in Klasse 8
Während im Schuljahr 06/07 die Schulleitungen überwiegend skeptisch waren in G8 den Mittwochnachmittag frei halten zu können, ist die geltende Regelung inzwischen akzeptiert, auch wenn es bei der Stundenplangestaltung Mühe macht. Wohl aber geben Schulleitungen gelegentlich ihrem Ärger Ausdruck, wenn Gemeindepfarrer ihren Konfirmandenunterricht als Blockveranstaltung am Wochenende – beginnend mit dem Freitagnachmittag – durchführen: „Warum halten wir den Mittwochnachmittag frei, wenn dann doch nach Gutdünken verfahren wird und die Schülerinnen und Schüler vom regulären Unterricht befreit werden müssen?“ Gelegentlich wird von den Lehrkräften kritisiert, dass Themen des Religionsunterrichts der Klassenstufe n 8 und 9 auch im KU bearbeitet werden (z.B. „Umgang mit Tod und Trauer“, Islam).
Evangelischer Religionsunterricht und Ethik
Die Zusammenarbeit mit den Fachschaften Ethik wird überwiegend als freundlich und punktuell beschrieben. Gelegentlich wurde von guter Kooperation gesprochen.
Vor allem im Kirchenbezirk Mannheim, vereinzelt auch in anderen Kirchenbezirken, wird von den Schulleitungen Ethikunterricht ab Klasse 5 angeboten. Die Zahl der konfessionslosen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sowie der Schüler mit Migrationshintergrund, ist so groß, dass die Schulleitungen ein massives Aufsichtsproblem haben. Der Religionsunterricht ist auf diese Weise besser in den Stundenplan zu integrieren. Die Deputatsstunden werden dafür aus dem AG-Bereich entnommen und die Lehrkräfte stellen sich ihren eigenen AG-Plan zusammen. Am Lessing-Gymnasium in Karlsruhe wird parallel zu Evangelischer Religion in Klasse 5 Türkisch unterrichtet.
In den ländlicheren Regionen ist die Tendenz zu einer Ethik-AG ab Klasse 5 bislang nicht zu beobachten.
Austritte aus dem Evangelischen Religionsunterricht
Nach Angabe der Schulleitung erfolgt der Austritt aus dem konfessionellen Religionsunterricht entsprechend der geltenden Gesetzeslage. Nicht verifiziert wird die Einladung der Eltern zu einem persönlichen Gespräch in die Schule. Wenige Schulleitungen nehmen telefonischen Kontakt zu den Eltern auf.
Gewünscht wird von den Schulleitungen, dass eine Erklärung zum Austritt oder Eintritt in den konfessionellen Religionsunterricht zum Ende eines Schuljahres mit Wirkung auf das neue Schuljahr abgegeben werden kann, um eine größere Planungssicherheit zu bekommen.
Zusammenarbeit mit Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen
Eine Zusammenarbeit mit der Parochie vor Ort ist die Ausnahme. Es gibt sie da, wo über persönliche Bezüge eine Verbindung zum Gemeindepfarrer möglich ist. In der Regel beschränkt sich die Zusammenarbeit auf eine gemeinsame Nutzung von Räumen. Die meisten Schulleitungen sehen eine Zusammenarbeit mit den Parochien als unmöglich, da die Schülerinnen und Schüler aus einem weiten Einzugsgebiet kommen und deshalb keine Bindung zu den jeweils nahe gelegenen Parochien haben. Einige wünschen sich aber auch gemeindliches Engagement im AG-Bereich der Schule z.B. durch die Pfadfinder oder durch die kirchliche Jugendarbeit.
Eine gute Zusammenarbeit auf bezirklicher Ebene gibt es in Karlsruhe mit der Kinderstadtkirche und in Heidelberg mit City-Kult.
4.Gespräche mit den Fachschaften Evangelische Religion
Ökumene
Die Fachschaften Religion verstehen sich durchweg als ökumenische Fachschaften. Dies zeigte sich u. a. auch darin, dass bei über der Hälfte der Gespräche auch die katholischen Religionslehrkräfte anwesend waren.
Gottesdienste
In der Regel werden zwei bis drei ökumenische Gottesdienste im Schuljahr angeboten: Schuljahresanfang, Weihnachten und Schuljahresschluss. Daneben gibt es viele Schulen, die mehr als drei Gottesdienste im Schuljahr feiern. Sechs Gymnasien gestalten acht und mehr Gottesdienste.
Dazu kommen Andachten im Advent und in der Passionszeit, Besinnungen und Gottesdienste zu aktuellen Themen, wie: Tod eines Schülers, Amoklauf, Naturkatastrophen und andere aus dem Schulalltag thematisch erwachsene Themen. An einigen Schulen ist eine Gottesdienst-AG etabliert.
Schülerbibelkreise
Schülerbibelkreise werden meist von den Religionslehrkräften betreut, organisieren sich aber in der Regel selbständig und sind meist evangelikal geprägt.
Schulseelsorge
Pfarrerinnen und Pfarrer im Religionsunterricht sehen Schulseelsorge als Teil ihres Dienstauftrages an der Schule. Der überwiegende Teil der staatlichen Religionslehrkräfte überlässt dieses Arbeitsfeld gerne den kirchlichen Lehrkräften.
Nach unseren Beobachtungen beginnt Schulseelsorge in einem seelsorgerlichen Religionsunterricht, den wir in besonderem Maße bei Absolventen der Pastoralpsychologischen Fortbildung und der Jahreskurse - „Für die Seele sorgen …“ – (m)eine Aufgabe im Religionsunterricht? - erlebt haben. Viele Gespräche finden zwischen Tür und Angel statt, oder auch im Anschluss an die Unterrichtszeit. Hier hat sich die Fortbildung von Religionslehrkräften im Kurzgespräch sehr bewährt. Gelegentlich werden Schüler über einen längeren Zeitraum begleitet.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine klare Abgrenzung der Seelsorgenden: Schulseelsorge ist im Feld Schule verankert und gehört nicht in den privaten Raum. Angebote zur Supervision sind hilfreich.
An wenigen Schulen gibt es bislang Räume der Stille, die neben spirituellen Angeboten auch für die Seelsorge genutzt werden. Dass die Einrichtung solcher Räume möglich ist, ist besonders der stetigen Beharrlichkeit und eines weit über das Normalmaß hinausgehende Engagement einiger Religionslehrkräfte zu verdanken! Gestaltung und Pflege der Räume wird unter Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern in Eigenarbeit geleistet.
Projekte
Die Verantwortung für das an vielen Schulen etablierte Sozialpraktikum liegt bis auf wenige Ausnahmen bei den Religionslehrkräften. Besonders in den größeren städtischen Schuldekanatsbezirken (Mannheim, Heidelberg, Pforzheim, Freiburg) gehört das Sozialpraktikum verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe zum Schulcurriculum. Im ländlichen Raum scheitert die Einrichtung eines Sozialpraktikums nach Aussagen der Lehrkräfte oft an einem Mangel an möglichen Praktikumsplätzen.
Weitere Projekte, die kontinuierlich oder auch punktuell angeboten werden: Streitschlichterprogramm, Mitarbeit in der Vesperkirche, in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde: Zeltkirchentage und Schülerkirchentage, Kirchenrallye, Gespräch mit dem Landesbischof, Elternabende in Klasse 5/6 zu Themen wie „Religiöse Erziehung“, „Gebet“ u. a., mit den SuS einen Ort der Stille gestalten und pflegen, Sponsorenlauf zum schulischen Nepalprojekt organisieren, fair gehandelte Produkte beim Elternsprechtag oder zu feststehenden Terminen im Schulalltag verkaufen, Exkursionen zur Gedenkstätte Strutthof, Gestaltung eines Raumes zur Schulseelsorge, Kinderkirche KA, Pray-Day, Schulseelsorgeteam gestaltet einen Konfirmandenelternabend in der Ortsgemeinde, Mitarbeit bei Thementagen, z. B. Menschenrechte, Shoa, angeboten von der Schule, Vortragswoche zu religiösen Themen (Gemeinden sind mit eingeladen), Schüleraustausch mit Israel, Partnerschule Burundi, Tütensammlung für Obdachlose, Mittelmeerprojekt mit interkonfessionellen Aspekten, Projekttag Klasse 10 zu Familien- und Geschlechtserziehung, Projekttag Dietrich-Bonhoeffer für die ganze Schule (Klasse 5-13), Mitarbeit in der schulischen AG „Rückmeldekultur“, Vorträge zur religiösen Erziehung, Exkursionen mit Schulklassen zu Synagoge, Kirchen, Moschee, Friedhof, Museen, Teilnahme an Landheimaufenthalten, Taizé – Fahrten,
Mitarbeit in Organisation und Struktur der Schule: Mitarbeit im Krisenteam , Beratungsarbeit, Beteiligung an der Schulentwicklung, Mitglied im Schulleitungsteam oder im erweiterten Schulleitungsteam als Verantwortlicher für das Ökoteam, Evaluation in zugewiesenen oder übernommenen Bereichen, z. B. Methodik, Personalrat, Verbindungslehrkraft,
Stundenplangestaltung, innere Schulentwicklung – Schulprofil, Qualitätsmanagement
Fortbildungen
Durchweg gelobt wurden die Regionalen Studientage, die in Verantwortung des RPI vorbereitet und gestaltet werden. Viele Religionslehrkräfte sehen sich durch die Ausweitung des Stundenplans in den Nachmittagsbereich, zahlreiche Konferenzen und Arbeitsgruppen, in die sie als Lehrkräfte automatisch eingebunden sind, kaum in der Lage eine Vielzahl weiterer Fortbildungen zu besuchen. Gewünscht werden dezentrale Fortbildungen, um lange Anfahrtswege zu minimieren.
Die Schülerinnen und Schüler
Übereinstimmend beobachteten die Fachschaften, dass unterrichten in den 5. Klassen eine Herausforderung geworden ist: der Prozess aus einer Vielzahl von Prinzen und Prinzessinnen eine Gemeinschaft von Lernenden zu machen, ist langwierig und schwierig. Der Wissensstand der gymnasialen Neulinge differiert stark. Oft kann nicht auf biblischen Geschichten zurückgegriffen werden.
Irgendwie beruhigend ist, dass selbst in einer sich rasant verändernden Welt, die Probleme und Herausforderungen angesichts der Pubertät die gleichen bleiben.
In Kursstufe 1, dem Doppeljahrgang G 8 und 9, ist kein Leistungsgefälle zu beobachten. Wohl aber erscheinen manchen Lehrkräften die Schüler aus G 8 weniger reflektiert und kritisch hinterfragend. Die Schüler der Kursstufe sind methodisch versiert, aber in keinem Fall selbständig arbeitend (es sei denn nach Auftrag): sie sehen sich nach wie vor als Objekte des Lernens, die einen gewissen Umfang eines Stoffes beherrschen müssen, um das Abitur zu bestehen. Ein Problem sehen viele Lehrkräfte darin, dass den Schüler/innen in G8 oft die entwicklungspsychologische Grundlage fehlt, sich mit den Themen zu beschäftigen, die früher in einer höheren Klassenstufe erarbeitet wurden. Besonders deutlich wird das in Klassenstufe 12.
Fleißige Mädchen erzielen in G 8 bessere Ergebnisse als auf Bewegung und Handlung orientierte Jungen. Alle leiden in der Mittelstufe unter der hohen Wochenstundenzahl. Es wäre gut bei religionspädagogischen Entwürfen künftig die aktuelle Diskussion zur Jungenpädagogik intensiv im Blick zu haben.
Die Religionslehrkräfte
Staatliche und kirchliche Religionslehrkräfte arbeiten in der Regel problemlos zusammen. Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer, die mit ihrem Regeldeputat in Gymnasien eingesetzt sind, äußerten sich oft kritisch gegenüber ihrer Verpflichtung Religionsunterricht - neben der Gemeindearbeit – erteilen zu müssen. Vielleicht sollte bereits im Studium deutlich werden, dass der Religionsunterricht integrativer Bestandteil des Dienstes eines Pfarrers oder einer Pfarrerin ist. Dies könnte sich ausdrücken in einer Pflichtstundenzahl ‚Lehrveranstaltungen zum Religionsunterricht‘ im Studium.
Die Mehrzahl der Pfarrerinnen und Pfarrer im Schuldienst, vor allem die Lehrkräfte auf Status-quo-Stellen sehen die Schule als ihr Arbeitsfeld. Hier engagieren sie sich und bringen ihre Arbeitskraft ein. Die Vielzahl der Projekte und Bereiche, in denen sie mitarbeiten – s. o. – belegen dies.
5.Beratung der Lehrkräfte nach den besuchten Unterrichtsstunden
Die Nachgespräche zu den Unterrichtsbesuchen sind praxisorientierte Beratungen im beruflichen Zusammenhang. Sie dienen der individuellen Selbstreflexion mit dem Ziel: Verbesserung und Erweiterung der Handlungsspielräume, sowie Überprüfung und Optimierung des theologischen, methodischen und didaktischen Handelns mit besonderem Blick auf die berufsausübende Person, auf ihre Rolle und die Erfüllung ihrer Aufgabe in ihrem Arbeitsfeld. Darüber hinaus ist die Beziehung zum System Schule, ihrer Organisation, Aufgaben, Ziele und Strukturen zu berücksichtigen.
Im Vordergrund stehen die Anliegen der Lehrkräfte. Sie haben immer das erste Wort.
Gefragt nach Beobachtungsschwerpunkten, wünscht sich die Mehrzahl der Religionslehrkräfte ein Feedback zu ihrem Lehrerverhalten. Im Gespräch ist es wichtig zu beschreiben - nicht zu bewerten, wie die Lehrerrolle ausgefüllt wird. Über die Reflexion der Lehrerrolle und des Lehrerverhaltens kommt man zur Motivation methodischer Entscheidungen und von da u. U. auch zu Störungen.
Die Erfahrung zeigt, dass sich die Lehrkräfte auf diese Betrachtungsweise gut einlassen können und
dadurch Zusammenhänge im Unterrichtsgeschehen deutlich werden. Es ist wichtig zu akzentuieren, dass das beobachtete Lehrerverhalten eine momentane Haltung ist und nicht etwa ein grundsätzliches, persönliches Muster. Unterrichtsberatung/Supervision muss auf der beruflichen Ebene bleiben.
6. Ausblick
Die Schulbesuche an den allgemein bildenden Gymnasien, gegliedert in Unterrichtsbesuche mit anschließender Beratung, sowie Gespräche mit den Schulleitungen und Fachschaften haben sich bewährt. Angestrebt ist ein kontinuierlicher Besuchsrhythmus von vier bis fünf Jahren, um eine fortlaufende Kommunikation zwischen Schulleitungen/Fachschaften und Evangelischem Oberkirchenrat, Referat 4, zu gewährleisten. Nach dem Besuch aller Gymnasien eines Kirchenbezirkes wird ein Gesamtbericht erstellt, der den Abteilungen im Referat 4, den Schuldekanen vor Ort und den Kommissionen der Bezirksvisitationen zur Verfügung steht. Die betreffenden Schulen erhalten den Bericht zur Kenntnis. Die Unterrichtsbesuche mit anschließendem Gespräch dienen der Beratung und Begleitung der Lehrkräfte und werden entsprechend dem RU-Gesetz (S.67, Durchführungsbestimmung zur Schulbesuchsordnung vom 26.Mai 1987 [GVBl. S.56], Vorwort) nicht dokumentiert.
